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Recht

Gilt das Gesetz über digitale Dienste (DSA) auch für Ihr Unternehmen? Online-Plattformen haben zusätzliche Pflichten

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Digital Services Act (DSA)

Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) legt zusätzliche Transparenzanforderungen für Online-Plattformen fest. Die Definition einer Online-Plattform im Rahmen des DSA kann auf Ihr Unternehmen zutreffen. Infolgedessen sind Sie möglicherweise verpflichtet, die zusätzlichen Transparenzanforderungen des DSA zu erfüllen. Lesen Sie weiter, und erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen unter diese Kategorie fällt und welche Schritte Sie unternehmen können, um die Vorschriften einzuhalten.

Was ist das Ziel des Gesetzes über digitale Dienste?

Das Gesetz über digitale Dienste trat am 25. August 2023 für große Online-Plattformen und Suchmaschinen in Kraft. Seit dem 17. Februar 2024 ist das DSA vollständig auf andere Online-Plattformen anwendbar.

Das DSA ist Teil der Agenda der EU-Kommission „Ein Europa, das fit ist für das digitale Zeitalter“, mit der Online-Plattformen und Intermediäre reguliert werden sollen, wie bereits in unserem vorherigen Beitrag besprochen. Ihr Ziel ist es, die Grundrechte der EU-Bürger zu schützen und gleichzeitig ein sicheres und transparentes Online-Umfeld zu schaffen.

Für wen gilt die DSA?

Das DSA stellt abhängig von Funktion und Größe unterschiedliche Anforderungen an die verschiedenen Online-Akteure, da diese Faktoren andere Auswirkungen auf das Online-Ökosystem haben. Erwähnenswert ist auch, dass der DSA wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf dem Prinzip des Marktplatzes (Marketplace Principle) basiert und daher für alle Anbieter digitaler Vermittlungsdienste gilt, die Kunden in der Europäischen Union (EU) bedienen. Das bedeutet, dass der DSA auch für US-Unternehmen gelten kann. Dementsprechend hat der DSA Online-Plattformen in vier Hauptkategorien eingeteilt:

1.Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen

Die Kommission definiert diese Kategorie als Plattformen und Suchmaschinen mit 45 Millionen oder mehr Besuchern pro Monat. Die offizielle Liste der DSA finden Sie hier

2. Online-Plattformen

Die DSA definiert eine Online-Plattform als einen Hosting-Dienst, der Informationen auf Anfrage eines Empfängers des Dienstes speichert und an die Öffentlichkeit weitergibt. Eine Website, auf der Nutzer Nutzerprofile erstellen oder mit anderen Nutzern interagieren können, gilt ebenfalls als Online-Plattform. 

Laut DSA fallen folgende Kategorien unter den Begriff Online-Plattform:

  • Social-Media-Plattformen 
  • Online-Marktplätze (Online-Shops, E-Commerce-Websites) 
  • Content-Sharing-Sites 
  • App-Stores 
  • Online-Buchungssysteme für Unterkünfte und Reisen 
  • Collaborative-Economy-Plattformen

Hinweis: Kleinst- und Kleinunternehmen, definiert als Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro, sind von dieser Anforderung nicht betroffen. Alle anderen Organisationen, die unter die Kategorie der Online-Plattformen fallen, müssen jedoch die DSA-Anforderungen erfüllen.

3.Hosting-Dienste
Hierzu gehören Dienste, die Informationen des Nutzers in dessen Namen speichern. Zu dieser Kategorie gehören Cloud-Computing-Dienste, Web-, E-Mail- und Server-Hosting.

4.Vermittlungsdienste
Hierzu können Internet-Zugangsanbieter und Domain-Namen-Registrierungsstellen sowie Cache- oder Conduit-Dienste gehören.

❗Wichtiger Hinweis: consentmanager wird eine neue Funktion bereitstellen, die es den Nutzern ermöglicht, direkt auf die Informationen der Werbetreibenden zuzugreifen, indem sie einfach auf ein Symbol neben der Anzeige klicken. Dies ermöglicht es den Nutzern, die Anzeige sofort anzupassen/zu deaktivieren, wenn sie die Anzeige sehen.

Zusätzliche Transparenzanforderungen für Online-Plattformen

Weiterhin gelten für Online-Plattformen zusätzliche Verpflichtungen und Erwartungen hinsichtlich der Gewährleistung von mehr Transparenz.

In Übereinstimmung mit Artikel 26 „Werbung auf Online-Plattformen“ des DSA werden die folgenden Anforderungen festgelegt:

1.Anbieter von Online-Plattformen, die Werbung anzeigen, müssen dafür sorgen, dass der Endnutzer bei jeder Anzeige, die ihm gezeigt wird, schnell, klar und eindeutig Folgendes in Echtzeit erkennen kann:

a) Informationen über den Zweck der Werbung;
b) Die Person oder Organisation, die die Werbung anzeigt
c) Die Person oder Organisation, die für die Werbung bezahlt hat, falls sie sich von der in Punkt (b) genannten Person oder Organisation unterscheidet; und 
d) Informationen, die sowohl aussagekräftig als auch durch die Werbung leicht zugänglich sind; Eine Beschreibung der Hauptkriterien, die zur Bestimmung der Zielgruppe für die Werbung verwendet wurden, sowie der Mittel, mit denen diese Kriterien geändert werden können. 

2. Anbieter von Online-Plattformen müssen Personen, die ihre Dienste nutzen, die Möglichkeit geben, anzugeben, ob die von ihnen angebotenen Inhalte kommerzielle Kommunikation sind oder enthalten.

3. Anbieter von Online-Plattformen dürfen Personen, die ihre Dienste nutzen, keine Werbung zeigen, die auf der Grundlage von Profiling erstellt wurde.

Was Sie tun können, um dem Digital Services Act zu entsprechen

Das DSA verlangt von Online-Vermittlern, dass sie klare und einfache Informationen über die von ihnen genutzten Dienste bereitstellen. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Datenschutz- und Transparenzpraktiken gründlich überprüfen. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle wichtigen Informationen von Ihren Werbepartnern erhalten, damit Sie diese Ihren Nutzern effektiv zur Verfügung stellen können. Unsere consentmanager-Lösung kann Ihre Website bei der Einhaltung und Verwaltung der Transparenzstandards unterstützen, die von der DSA und EU-Datenschutzbestimmungen wie der DSGVO gefordert werden.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen den Bestimmungen des Digital Services Act unterliegt? Kontaktieren Sie jetzt einen unserer Experten!


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