Intelligentes Widget für Barrierefreiheit: Super Usability für Alle!
Die Frist für den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) im Juni 2025 rückt immer näher – erfüllt Ihr Unternehmen die EAA und WCAG Standards für Barrierefreiheit? Bieten Sie Ihren Kunden ein nahtlos barrierefreies Online-Erlebnis, indem Sie einfach einen Code auf Ihrer Website einfügen.
- Accessibility Widget mit KI-Technologie um Anpassungen in Echtzeit vorzunehmen
- Verbessert Compliance mit WCAG 2.1 und EAA
- Skalierbare Lösung für kleine bis große Unternehmen
Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft
Sind Sie bereit? Die neue Verordnung erfordert die Compliance mit Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und 2.2 und betrifft:
- Webshops und E-Commerce-Plattformen
- Websites mit Online-Buchungssystemen
- Digitale Mitgliedschafts- und Abonnement-Websites
- Publisher
Ihre Website muss mit Screenreadern und Tastaturnavigation kompatibel sein und leicht von Menschen mit kognitiven Behinderungen verstanden werden können.
Unsere Lösung:
consentmanager Accessibility Widget & Scanner
Entwickelt für Enterprise Unternehmen, die den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit berücksichtigen. Skalierbar, um den Anforderungen Ihres Unternehmens zu entsprechen. Unser Widget, das in Zusammenarbeit mit AccessiWay entwickelt wurde, ermöglicht Ihren Nutzern, die Anzeige Ihrer Inhalte zu ändern, Farben und Anzeigeoptionen anzupassen und die Navigation auf Ihrer Website in Echtzeit zu verbessern – ideal zum Verwalten mehrerer digitaler Assets.
Website-Anpassungen in Echtzeit
- Lassen Sie jeden Nutzer über das Widget Änderungen vorzunehmen. Die KI-Technologie passt Ihre Website sofort an
- Unser sitzungsbasiertes Widget passt das Design und die Nutzeroberfläche an die individuellen Barrierefreiheitsanforderungen jedes Nutzers an
Eine skalierbare und zuverlässige Lösung für Barrierefreiheit
- Das skalierbare System ist in der Lage, große Mengen an Anfragen zu verarbeiten und komplexe Workflows zu vermeiden
- Die Lösung ist auf Flexibilität ausgerichtet und funktioniert nahtlos auf mehreren Websites
KI-gestützter Accessibility Scanner
- Der Scanner prüft Ihre Website und identifiziert mithilfe von KI-Technologie die Stellen, die noch geändert werden müssen
- Insbesondere bei Problemen, die das Widget nicht automatisch beheben kann, zeigt Ihnen das Scan-Ergebnis genau, welche manuellen Änderungen Sie an Ihrer Website vornehmen müssen, um die Barrierefreiheit zu verbessern

Integrieren Sie unser Widget in Ihre Website
Schritt 1
Kopieren Sie unseren Installationscode und fügen Sie ihn in Ihre Website ein. Das Barrierefreiheits-Widget wird automatisch in der Ecke Ihrer Website angezeigt.
Schritt 2
Unser Scanner scannt Ihre Website und identifiziert Bereiche, die manuell angepasst werden müssen.
Schritt 3
Wenn der Nutzer seine bevorzugten Barrierefreiheitseinstellungen über das Widget auswählt, werden die erforderlichen Code-Änderungen sofort vorgenommen, so dass Ihre Website an die spezifischen Bedürfnisse des Nutzers angepasst ist.

Warum consentmanager wählen?
Unterstützung bei der Einhaltung von Industriestandards
Unsere Lösung unterstützt internationale Standards wie WCAG 2.1, ADA und den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit und hilft Ihnen bei der Einhaltung globaler Datenschutzgesetze.
Nachgewiesene Erfolgsbilanz
Über 25.000 Websites weltweit vertrauen unserer Plattform, die individuelle Einwilligungsmanagement-Lösungen für Großunternehmen bietet.
Berichte und Analysen in Echtzeit
Greifen Sie auf detaillierte Berichte zu Nutzerverhalten, Traffic und Absprungrate zu. Nutzen Sie die Insights zur Optimierung der Nutzererfahrung, Verbesserung von Strategien und Erhöhung des Engagements.
Wir haben bereits mehr als 25.000 Websites bei der Einhaltung der DSGVO, TDDDG & ePrivacy geholfen
Zu unseren Kunden gehören einige der größten Webseiten und bekanntesten Marken weltweit.
… und viele mehr.
Häufig gestellte Fragen
Nicht sicher ob Sie ein CMP brauchen?
Um Ihnen mit Dingen wie DSGVO, CMP und Zustimmung zu helfen, haben wir hier die häufigsten Fragen zusammen getragen.
Nein, das Widget allein bietet keine vollständige Compliance. Es bietet viele hilfreiche Funktionen zu einem günstigen Preis, sollte aber nicht als einzige Lösung zur Erfüllung aller gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit angesehen werden.
WCAG, oder Web Content Accessibility Guidelines, ist ein internationaler Standard, der darauf abzielt, Online-Inhalte für alle zugänglich zu machen. Er wurde erstmals im Mai 1999 mit WCAG 1.0 eingeführt und berücksichtigt die vielfältigen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen – dazu gehören visuelle, auditive, physische, sprachliche, kognitive, sprachbezogene, lernbezogene und neurologische Einschränkungen. Obwohl die neueste veröffentlichte Version WCAG 2.2 ist, empfiehlt das W3C, dass Websites mindestens den Richtlinien von WCAG 2.0 und WCAG 2.1 entsprechen.
Die Web Content Accessibility Guidelines basieren auf vier Prinzipien: Perceivable (Wahrnehmbar), Usable (Bedienbar), Understandable (Verständlich) und Robust (Robust) – das sogenannte POUR-Modell. „Perceivable“ bedeutet, dass Inhalte so präsentiert werden müssen, dass sie über die Sinne der Nutzer erfasst werden können. „Usable“ stellt sicher, dass die Nutzer ohne Schwierigkeiten mit der Website oder der Benutzeroberfläche interagieren können. „Understandable“ verlangt, dass sämtliche Informationen auf der Website – beispielsweise durch Textanweisungen oder Beschriftungen – leicht verständlich sind. „Robust“ bedeutet, dass die Inhalte von einem breiten Spektrum assistiver Technologien zuverlässig interpretiert werden können.
Im Allgemeinen müssen alle Unternehmen, die Dienstleistungen für EU-Mitglieder anbieten, sicherstellen, dass ihre Website zugänglich ist und den Vorgaben des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes entspricht. Einige Kleinstunternehmen können hiervon ausgenommen sein. Da die EU zunehmend auf mehr Inklusion setzt, ist es jedoch ratsam, Ihre Website unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens entsprechend vorzubereiten.
Innerhalb der EU können Geldstrafen von 2.000 € bis 500.000 € verhängt werden, wobei bei besonders schweren Verstößen Strafen von bis zu 1.000.000 € drohen. Die genaue Strafe hängt von der Schwere des Verstoßes, seinen Auswirkungen auf Einzelpersonen und den Durchsetzungsrichtlinien des jeweiligen Landes ab.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung erbringen können. Einige Punkte dieser FAQ können sich zudem im Laufe der Zeit ändern oder von Gerichten anders interpretiert werden. Deshalb sollten Sie immer Ihren Anwalt zu Rate ziehen!