Digitale Barrierefreiheit wurde in Deutschland bereits durch Verordnungen wie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) eingeführt. Bundesbehörden waren vor allem dazu verpflichtet, ihre Websites und Apps für alle Nutzer zugänglich zu machen. Mit der vor kurzem Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wurde die Schwelle noch höher gelegt. Als Nachfolgegesetz des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit (EAA) bringt das BFSG diese Anforderungen für private Unternehmen auf nationaler Ebene. Für Betreiber von Websites und Apps bedeutet dies mehr als nur das Ankreuzen einiger Kästchen.
Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland tätig ist oder sich an deutsche Nutzer richtet, sollten Sie alle Inhalte Ihrer Website oder App barrierefrei gestalten – von der Startseite bis zum Cookie-Banner. Andernfalls riskieren Sie nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch Reputationsverluste und verpasste Geschäftschancen.
❗Achtung: Das BFSG tritt in Deutschland am 8. Juni 2025 in Kraft. Unternehmen müssen ihre Websites/Apps entsprechend den Anforderungen anpassen.
Werfen wir einen genaueren Blick auf die Gesetze zur Barrierefreiheit in Deutschland und die Anforderungen, die erfüllt werden müssen.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bezieht sich auf das Design und die Entwicklung von Websites, Apps und digitalen Inhalten, um Barrieren für Nutzer mit Behinderungen zu beseitigen. Das bedeutet, dass Websites, Apps und Cookie-Bannerfrei von visuellen, auditiven und kognitiven Barrieren sein müssen. Alles, von Farben über Interaktionen bis hin zu Schriftgrößen, kann sich auf die Bewertung der Zugänglichkeit Ihrer Website oder App auswirken.
Überblick über die deutsche Gesetzgebung zur Barrierefreiheit
In Kürze
→ BGG (Behindertengleichstellungsgesetz)
Das 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) legt allgemeine Grundsätze zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen fest. Das Gesetz gilt für Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes.
→ BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)
Die 2019 eingeführte BITV 2.0 definiert technische Standards für barrierefreie digitale Dienstleistungen und Produkte der Bundesbehörden. Auch privaten Organisationen wurde empfohlen, sich an diesen Standards zu orientieren.
→ BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
Das BFSG, das 2022 in Kraft trat, setzte den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) in deutsches Recht um. Auch private Organisationen müssen sich jetzt daran halten.
BGG (Behindertengleichstellungsgesetz)
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) trat am 1. Mai 2002 in Kraft und war vor der BITV 2.0 und dem BFSG das Gesetz in Deutschland, das Anforderungen an die Barrierefreiheit festlegte. Es gilt für Behörden und Anstalten des Bundes. In § 4f BGG wird der Begriff „Barrierefreiheit“ definiert und die Verantwortung der Bundesbehörden für die Erstellung barrierefreier Websites und mobiler Anwendungen festgelegt. Außerdem empfiehlt das Gesetz, Standards zur Barrierefreiheit möglichst frühzeitig in Planungs-, Entwicklungs- und Beschaffungsprozesse zu integrieren.
BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)
Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) wurde erstmals 2002 eingeführt und 2011 als BITV 2.0 aktualisiert. Die letzte Änderung erfolgte im Mai 2019. Die BITV 2.0 konzentriert sich stärker auf die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit im Internet. Sie orientiert sich an den WCAG 2.1. Zusätzlich fordert die BITV 2.0, dass die Startseite einer Website sowohl in Deutscher Gebärdensprache als auch in Leichter Sprache verfügbar sein muss.
BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
Nach der Einführung des Europäischen Rechtsaktes zur Barrierefreiheit (EAA) hat die deutsche Bundesregierung am 15. Juni 2022 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet. Dieses Gesetz setzt das EAA in deutsches Recht um. Im Juni 2025 wird es vollständig in Kraft treten und für neue Produkte und Dienstleistungen gelten, die auf den Markt kommen. Im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen, die sich hauptsächlich an Behörden des Bundes richteten, gilt das BFSG auch für private Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleister.
Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem BFSG:
Aus digitaler Sicht gelten die Anforderungen des BFSG für Websites, Online-Apps und mobile Apps. Diese Standards zielen darauf ab, digitale Inhalte wie folgt zu gestalten:
- Multisensorisch: Informationen in verschiedenen Formaten (visuell, auditiv, etc.) bereitstellen.
- Leicht auffindbar: Einfache Navigation und leichtes Wiederfinden von Inhalten.
- Verständlich: Informationen klar und verständlich präsentieren.
- Formatflexibilität: Informationen in Textformaten anbieten, die leicht in alternative Formate für assistive Technologien umgewandelt werden können.
- Visuelle Zugänglichkeit: Verwendung geeigneter Schriftgrößen, Kontraste und Abstände für eine gute Lesbarkeit.
- Alternativen für nicht-textuelle Inhalte: Bieten Sie Textalternativen oder andere zugängliche Formate für Bilder, Videos und Audio an.
- Einheitliches und barrierefreies Design: Gewährleistung von Einheitlichkeit und Barrierefreiheit auf allen digitalen Plattformen.
- Unterstützende Dienste: Bereitstellung von Informationen über Barrierefreiheit und Kompatibilität mit assistiven Technologien.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit kann in Deutschland zu Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro führen.
So stellen Sie sicher dass Ihre Website oder App den BFSG entspricht
Berücksichtigen Sie die WCAG-Standards
Prüfen Sie Ihre Website oder App gründlich, um sicherzustellen, dass sie alle in WCAG 2.1 festgelegten Kriterien für Barrierefreiheit erfüllt. Dazu zählen nicht nur ein ausreichend hoher Farbkontrast und eine vollständige Tastaturnavigation, sondern auch optimierte Schriftgrößen, angemessene Textabstände sowie alternative Texte für Bilder und nicht-textuelle Inhalte. Achten Sie zudem darauf, dass Funktionen wie Formulare, Suchfelder oder interaktive Elemente leicht verständlich und gut erreichbar sind. Überprüfen Sie, ob Ihre Inhalte in Leichter Sprache verfügbar sind und ob Multimedia-Inhalte wie Videos oder Audiodateien mit Untertiteln oder Transkripten versehen wurden.
Optimieren Sie Ihre Cookie-Banner
Lesen Sie unsere Best-Practice-Tipps in unserem neuesten Artikel über die Gestaltung barrierefreier Cookie-Banner. Konzentrieren Sie sich auf Elemente wie Farbkontraste, Größe und klare Sprache. Mit einem Cookie-Banner-Tool wie consentmanager können Sie die Anforderungen der Barrierefreiheit mit wenigen Klicks erfüllen.
Fazit
Die deutschen Gesetze zur Barrierefreiheit – BFSG, BITV und BGG – sollen Website- und App-Betreibern klare Richtlinien und Signale für ein inklusives digitales Web-Erlebnis geben. Machen Sie Ihre Website und App jetzt barrierefrei, beginnend mit Ihrem Cookie-Banner.