
Der seit dem 17. Januar 2025 in Kraft getretene Digital Operational Resilience Act (DORA, EU) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, Informations- und Kommunikationstechnologie-(IKT-)Risiken im europäischen Finanzsektor zu steuern. Im Folgenden erläutern wir einige zentrale Punkte, die Finanzunternehmen bei der Einhaltung der DORA-Verordnung kennen sollten, sowie wie consentmanager sie dabei unterstützen kann.
Digital Operational Resilience Act (DORA Verordnung) – Überblick
Was ist DORA EU? Eine EU-Verordnung, die standardisierte Regeln festlegt, damit Finanzunternehmen und deren IT-Partner bei technischen Ausfällen oder Cybervorfällen schnell reagieren und sich erholen können.
Wer muss die DORA-Verordnung einhalten? EU-zugelassene Finanzakteure wie Banken, Zahlungsdienstleister, Kreditinstitute, Versicherer, Asset Manager, Investmentfirmen und Krypto-Anbieter sowie deren ICT-Dienstleister (z. B. Cloud-Hosts, Software-Lieferanten).
Datum des Inkrafttretens: 17. Januar 2025
Geltungsbereich: Europäische Union
Die 5 Säulen der DORA Verordnung:
1. Aufbau und Pflege eines ICT-Risikomanagementsystems
2. Meldung und Management von Vorfällen
3. Test der digitalen Resilienz
4. Überwachung von Drittanbieter-Technikanbietern
5. Austausch von Bedrohungsinformationen
Bußgelder: Finanzunternehmen können mit bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.
Was ist die DORA Verordnung in der EU?
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die am 17. Januar 2025 in Kraft trat. Sie verpflichtet Finanzinstitute, darunter Banken, Versicherer und Investmentgesellschaften, dazu, starke Abwehrmechanismengegen IT-Störungen, Cyberangriffe und Systemausfälle aufzubauen. Das Ziel besteht darin, harmonisierte Standards für digitale Resilienz EU-weit zu etablieren und somit die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten – in ähnlicher Weise, wie die DSGVO den Datenschutz vereinheitlichte.
Welche Stellen müssen die DORA Verordnung einhalten?
- Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
- Investmentfirmen und Asset Manager
- Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
- Handelsplätze, zentrale Wertpapierverwahrer und zentrale Kontrahenten
- Krypto-Asset-Dienstleister und Emittenten von Asset-Referenced Tokens
- ICT-Drittanbieter (z. B. Cloud, Software, Rechenzentren)
- und weitere, wie in Artikel 2 Abs. 1 der DORA Verordnung EU definiert
Die fünf Säulen der DORA Verordnung und Anforderungen für Finanzunternehmen
Die DORA-Verordnung basiert auf fünf Kerngrundsätzen. Die ersten vier sind verpflichtend, der fünfte – der Informationsaustausch – ist empfohlen, aber freiwillig. Ein Verständnis dieser Säulen ist entscheidend für die Umsetzung der DORA-EU-Compliance.
1. ICT-Risikomanagement-Rahmenwerk
Finanzinstitute müssen:
- Eine ICT-Risikomanagement-Policy erstellen, abgestimmt auf die Gesamtrisikostrategie
- Sicherheitskontrollen, Reaktionspläne und Risikominderungsmaßnahmen definieren
- Sichere, aktuelle und skalierbare IT-Systeme verwenden
- Business-Continuity- und Disaster-Recovery-Pläne vorhalten
- Krisenkommunikationsverfahren für schwerwiegende Vorfälle vorbereiten
2. Vorfallerkennung & Reporting
Unternehmen müssen:
- Einen Prozess etablieren, um ICT-Vorfälle zu erkennen, zu managen, zu dokumentieren und zu melden
- Vorfälle nach Schweregrad und Auswirkung klassifizieren (z. B. Cyberangriffe, Systemausfälle, Datenlecks)
- Schwere ICT-Vorfälle innerhalb der von der DORA Verordnung festgelegten Fristen der zuständigen Aufsichtsbehörde melden
3. Test der digitalen Resilienz
Um vorbereitet zu sein, müssen Unternehmen regelmäßig ihre Fähigkeiten im Umgang mit IKT-Störungen testen. Zu diesen Aktivitäten gehören:
- Schwachstellenscans und -bewertungen zur Aufdeckung technischer Lücken
- Szenariobasierte Übungen, um Reaktionen auf simulierte Cyberangriffe oder Systemausfälle zu prüfen
- Kompatibilitätschecks für nahtlose Integration von Systemen und Software
- End-to-End- und Lasttests, um das Systemverhalten unter Belastung zu evaluieren
Zusatzanforderung für Hochrisiko-Institute: Mindestens alle drei Jahre ein schematischer Penetrationstest („Threat-Led Penetration Testing“, TLPT), der hochentwickelte Cyberangriffe simuliert.
4. Management von ICT-Risiken von Drittanbietern
Finanzinstitute müssen Drittanbieter-Risiken als Teil ihrer Gesamtrisikostrategie behandeln:
- Verträge müssen den rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen der DORA EU entsprechen
- Abwägen von Risiko und Kosten bei der Auswahl oder dem Wechsel von Anbietern
- Klare Rollen, Verantwortlichkeiten, SLA-Regelungen und Exit-Klauseln in die Verträge aufnehmen
- Ein detailliertes Verzeichnis aller ICT-Anbieter führen und für kritische Funktionen den Aufsichtsbehörden vorlegen
5. Beteiligung am Austausch von Bedrohungsinformationen
Optional, aber empfohlen:
- Austausch von Erkenntnissen wie Indikatoren für Angriffe, Taktiken von Angreifern und bekannten Schwachstellen
- Stärkung des Branchen-Bewusstseins und der sektorweiten Resilienz
Wie consentmanager Sie unterstützen kann
Bei consentmanager halten wir uns an hohe Sicherheitsstandards und setzen robuste Verfahren ein.
Falls erforderlich, können Kunden sich direkt an unseren Kundendienst wenden, um überarbeitete Verträge für nicht kritische Drittanbieter mit aktualisierten, von DORA vorgeschriebenen Bestimmungen zur Unterzeichnung an uns zu senden. Kontaktieren Sie unseren Support: https://www.consentmanager.net/en/contact/
Hinweis: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für vollständige Details konsultieren Sie den offiziellen Text der DORA Verordnung EU.
FAQ
Qualifiziert consentmanager als kritischer ICT-Drittanbieter unter der DORA EU?
Nein. consentmanager fällt nicht unter die Definition „kritischer ICT-Drittanbieter“ der DORA Verordnung und gilt daher als nicht-kritischer Dienstleister.
Wer ist von der DORA Verordnung EU ausgenommen?
Mikrounternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende oder Jahresumsatz/Bilanzsumme unter 2 Mio. €) und kleine Versicherungs- bzw. Rückversicherungsunternehmen können von Teilen der Verordnung befreit sein und unterliegen einem vereinfachten ICT-Risikomanagement-Rahmen.
Gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) in Großbritannien?
DORA ist eine EU-Verordnung und gilt nicht direkt im Vereinigten Königreich. UK-basierte Finanzunternehmen und ICT-Dienstleister mit EU-Geschäft können jedoch zur Compliance verpflichtet sein, wenn sie EU-Kunden betreuen.