
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) dienen als Maßstab für die Erstellung barrierefreier digitaler Inhalte wie Websites und Cookie-Banner. Die neueste Version der WCAG, WCAG 2.2, wurde im Oktober 2023 veröffentlicht. Angesichts der Tatsache, dass 16 % der Weltbevölkerung, das heißt jeder sechste Person, mit einer Behinderung lebt, ist die Entwicklung von barrierefreien Web-Inhalten ein dringendes Thema.
Darüber hinaus wird der European Accessibility Act 2025 (EAA) am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft treten, was den Druck auf eine inklusivere Online-Umgebung weiter erhöhen wird. Als Teil der Nutzererfahrung müssen auch Cookie-Banner diesen Richtlinien entsprechen. Die Einhaltung der WCAG 2.2 verbessert nicht nur die Barrierefreiheit, sondern trägt auch dazu bei, rechtliche und Reputationsrisiken zu verringern. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die WCAG 2.2, diskutieren, wie sie sich von den WCAG 2.1 unterscheiden, erklären, und bieten praktische Schritte zur Umsetzung dieser Änderungen in Ihrem Cookie-Banner.
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Was ist WCAG 2.2?
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind eine Serie von international anerkannten Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Diese gelten für alle Arten von Geräten, einschließlich Desktops, Laptops, Kioske und mobile Geräte. Ziel ist es, die digitale Welt inklusiver zu gestalten, indem die Bedürfnisse von Nutzern mit verschiedenen Behinderungen wie Blindheit, Sehschwäche, Taubheit, Schwerhörigkeit, Bewegungseinschränkung, Sprachbehinderung und Lichtempfindlichkeit berücksichtigt werden.
Die 13 Richtlinien (auf English: Guidelines) der WCAG 2.2 bauen auf vier Grundprinzipien (auf English: Principles) auf: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust (das POUR-Modell). Jede Leitlinie enthält eine Reihe von Erfolgskriterien (auf English: Success Criteria), die in drei Konformitätsstufen eingeteilt sind: A, AA und AAA, wobei AAA die höchste Stufe der Zugänglichkeit darstellt. Zusätzlich hat die Arbeitsgruppe unter diesen Richtlinien und Erfolgskriterien Techniken (auf English: Techniques) bereitgestellt, um Anbietern oder Entwicklern von Websites bei der Umsetzung von Lösungen zu helfen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Nutzer entsprechen.

WCAG 2.1 vs. WCAG 2.2
Das Ziel der WCAG 2.2 ist es weiterhin, auf den WCAG 2.1 aufzubauen und sich auf die Verbesserung der Richtlinien für die Barrierefreiheit digitaler Inhalte für drei Hauptgruppen zu konzentrieren:
- Nutzer mit kognitiven und Lernbehinderungen
- Nutzer mit Sehbehinderungen
- Nutzer mit Behinderungen auf Mobilgeräten
Die neuen Kriterien, die in den neuen WCAG 2.2-Richtlinien erwähnt werden, sind insbesondere:
- 2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum) (AA)
- 2.4.12 Fokus nicht verdeckt (erweitert) (AAA)
- 2.4.13 Fokusdarstellung (AAA)
- 2.5.7 Ziehbewegungen (AA)
- 2.5.8 Zielgröße (Minimum) (AA)
- 3.2.6 Konsistente Hilfe (A)
- 3.3.7 Redundanter Eintrag (A)
- 3.3.8 Zugängliche Authentifizierung (Minimum) (AA)
- 3.3.9 Zugängliche Authentifizierung (erweitert) (AAA)
Hier finden Sie die offizielle Veröffentlichung zu den Neuerungen der WCAG 2.2 Richtlinien.
Mit der Umsetzung der WCAG-Richtlinien stellen Sie sicher, dass Sie auch die Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) einhalten.
Um die Compliance mit den WCAG 2.1 oder WCAG 2.2 sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen,
- Ihre Website, App oder Cookie-Banner mit Web Accessibility Evaluation Tools zu testen oder
- wenn Sie eine Consent Management Platform (CMP) wie consentmanager verwenden, unsere Barrierefreiheitsfunktion direkt in Ihrem Dashboard zu aktivieren: https://help.consentmanager.de/books/cmp/page/working-with-accessibility-wcag
📣 Achtung: In Kürze kommt unser Accessibility-Scanner – mit diesem Tool können Sie Ihre Website in Echtzeit prüfen lassen und einen detaillierten Bewertungsbericht erhalten. Bleiben Sie dran!
Wie sieht die WCAG 2.2-Compliance in Cookie-Bannern aus?
Wenn wir über die Einhaltung der WCAG-Richtlinien für Cookie-Banner sprechen, geht es darum sicherzustellen, dass Cookie-Banner den in den WCAG 2.2 festgelegten Richtlinien entsprechen. Ein Beispiel hierfür ist das oben erwähnte neue WCAG 2.2-Kriterium „Focus Not Obscured“. Wenn ein Nutzer mit der Tastatur auf Ihrer Website navigiert (z. B. durch Drücken der Pfeiltasten, um zwischen Schaltflächen oder Hyperlinks zu wechseln), bleibt Ihr Cookie-Banner trotzdem sichtbar, ohne den Hauptinhalt zu blockieren?
Ein barrierefreies Cookie-Banner sollte keine wichtigen Fokuspunkte blockieren. Ein „Fokuspunkt“ bezieht sich auf das Element, das der Nutzer ausgewählt hat oder mit dem er auf der Seite interagiert und das durch die Tastaturnavigation hervorgehoben wird.
Um die WCAG 2.2-Standards zu erfüllen, sollte Ihr Cookie-Banner den POUR-Prinzipien entsprechen:
- Wahrnehmbar: Stellen Sie sicher, dass das Cookie-Banner auf leicht verständliche Weise gesehen, gehört oder wahrgenommen werden kann. Zum Beispiel sollte ein Mindestfarbkontrast von 4,5:1 eingehalten werden.
- Bedienbar: Ermöglichen Sie es den Nutzern, nur mit der Tastatur durch das Cookie-Banner zu navigieren und eine Auswahl zu treffen.
- Verständlich: Stellen Sie sicher, dass der Text und alle Schaltflächen auf Ihrem Cookie-Banner klar und leicht verständlich sind.
- Robust: Stellen Sie sicher, dass das Cookie-Banner plattformübergreifend konsistent funktioniert, sei es über Webbrowser oder unterstützende Technologien wie Bildschirmleseprogramme.
Beispiele für einige häufige Fehler bei der Einhaltung der WCAG-Richtlinien für Cookie-Banner mit grafischen Beispiele finden Sie in unserem Artikel hier: https://www.consentmanager.net/de/wissen/eaa-2025/
Warum sollte Ihr Cookie-Banner WCAG 2.2 konform sein?
Steigern Sie das Vertrauen und die Interaktion Ihrer Kunden mit barrierefreien Cookie-Bannern
Barrierefreie Cookie-Banner verbessern das Online-Erlebnis für Nutzer mit Behinderungen erheblich und stärken das Vertrauen in Ihre Geschäftsprozesse, indem sie Ihre proaktive Einhaltung von Branchenstandards und Ihr Engagement für Inklusivität demonstrieren. Die UNO-Hauptabteilung für Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten rechnet damit, dass die Zahl der Menschen über 60 Jahren bis 2050 fast 22 % der Weltbevölkerung ausmachen wird, gegenüber 12 % im Jahr 2015. Angesichts dieser Statistiken wird die Nachfrage nach barrierefreien Cookie-Bannern weiter steigen.
Rechts- und Reputationsrisiken bei Nichteinhaltung
Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist davon auszugehen, dass die Behörden – ähnlich wie bei der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – mit Kontrollen beginnen und Bußgelder gegen Unternehmen aus diversen Branchen verhängen werden. Neben den rechtlichen Konsequenzen kann eine Nichteinhaltung auch zu einem Imageschaden für Ihr Unternehmen führen.
Wenn Sie Web- oder App-Entwickler, UX/UI-Designer oder Produktmanager sind, können Sie den Erfolg Ihrer digitalen Inhalte besser unterstützen, indem Sie sich jetzt mit der Einhaltung dieser Rechtsvorschriften beschäftigen.
Klicken Sie hier, um ein kostenloses Konto einzurichten und in wenigen einfachen Schritten die WCAG-Compliance in Ihrem Cookie-Banner zu aktivieren.
Siehe auch: